AGB


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

 

Der  Abschluss  des  Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur  Erfüllung, gleichgültig  auf  welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu  leisten, ausgenommen bei Verhinderung  durch  höhere  Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer  am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet  am  Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der  Miete zählen Anreise- und Abreisetag als ein Tag. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl  der Personen bewohnt werden. Der Mieter haftet für alle während  seiner  Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen  und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der  Mieter  wird nicht dadurch von der Entrichtung des  vereinbarten  Mietpreises  befreit,  wenn  er aus  in  seiner  Person  liegenden Gründen von der Mietsache  keinen Gebrauch  macht.  Persönliche  Gründe  sind  alle  Gründe , die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie  z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter  nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes  Wetter. Die Übernahme des  unveränderten  Mietvertrages  durch Dritte ist  möglich, bedarf  jedoch der ausdrücklichen  Zustimmung  des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag  ein und haftet  neben  dem  Hauptmieter  als  Gesamtschuldner  dem  Gastgeber  für  den Mietpreis. Der  Mieter  kann  vor Mietbeginn  jederzeit  vom  Mietvertrag  zurücktreten. Erforderlich ist in  jedem  Fall ein eingeschriebener Brief an die Grundstücksgemeinschaft Hansen und Sakowicz-Hansen.  In  diesem  Fall  ist  die Grundstücksgemeinschaft Hansen und Sakowicz-Hansen  berechtigt, ohne  weiteren Nachweis  eine  pauschale  Entschädigung  nachfolgender  Staffel zu berechnen. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem  Rücktritt,  ist  jeweils  das  Eingangsdatum  des  Briefes  bei  der  Grundstücksgemeinschaft Hansen und Sakowicz-Hansen.

 

 

Vor Mietbeginn Ferienwohnung

 

bis zu 45 Tage 20% des Mietspreises

44 bis 30 Tage 40% des Mietspreises

29 bis 22 Tage 60% des Mietspreises

ab 21 Tage 85% des Mietpreises

 

Bei vorzeitiger Abreise 100% des Mietpreises

 

 

Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss  einer Reiserücktritsversicherung.

 

Gerichtsstand: Niebüll

 

Quelle:

 

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